Erwägungsgrund 22 32017R2225
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert und gab am 21. September 2016 eine Stellungnahme ab —
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert und gab am 21. September 2016 eine Stellungnahme ab —