Erwägungsgrund 11 32017R2395
Um die Anwendung der Übergangsbestimmungen gemäß dieser Verordnung ab dem 1. Januar 2018 zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Um die Anwendung der Übergangsbestimmungen gemäß dieser Verordnung ab dem 1. Januar 2018 zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.