Verordnung (EU) 2017/2395 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des IFRS 9 auf die Eigenmittel und zur Behandlung von bestimmten auf die Landeswährung eines Mitgliedstaats lautenden Risikopositionen gegenüber dem öffentlichen Sektor als Großkredite (Text von Bedeutung für den EWR)
In seiner Entschließung vom 6. Oktober 2016 zu dem Thema „Internationale Rechnungslegungsstandards: IFRS 9“, forderte das Europäische Parlament eine progressive Einführung, wodurch die Auswirkungen des neuen Wertminderungsmodells des IFRS 9 verringert würden.
Erwägungsgrund 4 32017R2395
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