Verordnung (EU) 2017/2395 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des IFRS 9 auf die Eigenmittel und zur Behandlung von bestimmten auf die Landeswährung eines Mitgliedstaats lautenden Risikopositionen gegenüber dem öffentlichen Sektor als Großkredite (Text von Bedeutung für den EWR)
Da Rückstellungen für erwartete Kreditverluste, die nach dem Tag, an dem das Institut erstmals den IFRS 9 anwendet, entstanden sind, aufgrund einer Verschlechterung der makroökonomischen Aussichten unerwartet ansteigen könnten, sollte den Instituten in solchen Fällen eine zusätzliche Entlastung gewährt werden.
Erwägungsgrund 7 32017R2395
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