Art. 16 32017R0460
Die Reservepreise für Standardkapazitätsprodukte für unterbrechbare Kapazität werden berechnet, indem die gemäß den Artikeln 14 oder 15 berechneten Reservepreise für die jeweiligen Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität mit der Differenz zwischen 100 % und der Höhe eines gemäß den Absätzen 2 und 3 berechneten Ex-ante-Abschlags multipliziert werden.
Der Ex-ante-Abschlag wird anhand folgender Formel berechnet: Dabei gilt:
Der in Absatz 2 genannte Faktor Pro wird für jeden, einige oder alle Kopplungspunkte je Art des angebotenen Standardkapazitätsprodukts für unterbrechbare Kapazität auf der Grundlage der prognostizierten Daten für die einzelnen Bestandteile der folgenden Formel berechnet: Dabei gilt:
Alternativ zur Anwendung von Ex-ante-Abschlägen gemäß Absatz 1 kann die nationale Regulierungsbehörde entscheiden, einen Ex-post-Abschlag anzuwenden, d. h. den Netznutzern nach dem Auftreten der Unterbrechungen einen Ausgleich zu gewähren. Ein solcher Ex-post-Abschlag kann nur an Kopplungspunkten gewährt werden, an denen im vergangenen Gasjahr keine Kapazitätsunterbrechung aufgrund physischer Engpässe aufgetreten ist.Der Ex-post-Ausgleich wird für jeden Tag gezahlt, an dem eine Unterbrechung aufgetreten ist, und entspricht dem Dreifachen des Reservepreises für Tages-Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität.