Erwägungsgrund 10 32017R0786
Da die Verwendung verarbeiteter tierischer Proteine von wildlebenden Wassertieren wie Seesternen und von gezüchteten wirbellosen Wassertieren außer Weichtieren und Krebstieren in Futtermitteln für Nichtwiederkäuer kein höheres Risiko darstellt als die Verwendung von Fischmehl in solchen Futtermitteln, sollten die Definitionen von „Fischmehl“ und „Fischöl“ so geändert werden, dass sie bestimmte wirbellose Wassertiere umfassen.