Erwägungsgrund 5 32021R1134
In ihrer Mitteilung vom 27. September 2017 mit dem Titel „Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda“ wies die Kommission darauf hin, dass die gemeinsame Visumpolitik der Union nicht nur ein entscheidendes Instrument für die Erleichterung von Tourismus und Geschäftstätigkeiten ist, sondern auch ein essenzielles Instrument, um Sicherheitsrisiken und Risiken irregulärer Migration in die Union zu verhindern. In dieser Mitteilung räumte die Kommission ein, dass die gemeinsame Visumpolitik weiter an die gegenwärtigen Herausforderungen angepasst werden muss; hierfür gelte es, neue IT-Lösungen zu berücksichtigen und ein Gleichgewicht zwischen den Vorteilen von Visaerleichterungen und einem verbesserten Migrations-, Sicherheits- und Grenzmanagement herzustellen. In dieser Mitteilung kündigte die Kommission an, dass der Rechtsrahmen des VIS überarbeitet werde, um die Bearbeitung von Visumanträgen, unter anderem in Bezug auf Datenschutzaspekte und den Zugang für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden, weiter zu verbessern, die Nutzung des VIS auf neue Kategorien und Verwendungen von Daten auszuweiten und die Instrumente der Interoperabilität in vollem Umfang zu nutzen.