Erwägungsgrund 33 32018R1240
Im Luft- und Seeverkehr tätige Beförderungsunternehmer sowie Beförderungsunternehmer, die im internationalen Linienverkehr Gruppen von Personen in Autobussen befördern, sollten verpflichtet sein zu überprüfen, ob die Reisenden im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung sind. Auf den ETIAS-Datensatz selbst sollten die Beförderungsunternehmer keinen Zugriff haben. Beförderungsunternehmer sollten sicheren Zugang zum ETIAS-Informationssystem haben, um ihnen Abfragen anhand der Daten eines Reisedokuments zu ermöglichen.