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Jeder Mitgliedstaat benennt eine zuständige Behörde als nationale ETIAS-Stelle.
Aufgabe der nationalen ETIAS-Stellen ist es
— wenn die automatisierte Antragsbearbeitung einen Treffer ergeben hat und die ETIAS-Zentralstelle die manuelle Antragsbearbeitung eingeleitet hat —, Anträge auf Erteilung einer Reisegenehmigung zu überprüfen und zu bescheiden;
dafür zu sorgen, dass die gemäß Buchstabe a erledigten Aufgaben und die betreffenden Ergebnisse in den Antragsdatensätzen gespeichert werden;
sicherzustellen, dass die Daten, die in die Antragsdatensätze eingegeben werden, entsprechend den einschlägigen Bestimmungen der Artikel 55 und 64 aktuell sind;
über die Erteilung von Reisegenehmigungen mit räumlich beschränkter Gültigkeit gemäß Artikel 44 zu entscheiden;
für die Koordinierung mit anderen nationalen ETIAS-Stellen und Europol in Bezug auf Konsultationsersuchen gemäß den Artikeln 28 und 29 zu sorgen;
den Antragstellern Informationen über das bei Einlegung eines Rechtsmittels gemäß Artikel 37 Absatz 3 zu befolgende Verfahren bereitzustellen;
entsprechend den Artikeln 40 und 41 eine Reisegenehmigung zu annullieren und aufzuhebe;
Stellungnahmen gemäß Artikel 35a abzugeben.
Die Mitgliedstaaten statten die nationalen ETIAS-Stellen mit angemessenen Ressourcen aus, damit sie ihre Aufgaben unter Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen erfüllen können.
Jeder Mitgliedstaat sollte eine nationale ETIAS-Stelle einrichten, die für die Prüfung der Anträge und für die Entscheidung, ob Reisegenehmigungen erteilt,…
den Aufbau, die Verwaltung, den Betrieb und die Instandhaltung der nationalen ETIAS-Stellen zur manuellen Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer…
Die nationalen ETIAS-Stellen der konsultierten Mitgliedstaaten Die befürwortende oder ablehnende Stellungnahme wird von der nationalen ETIAS-Stelle des…
Das ETIAS-Zentralsystem gibt den zuständigen Mitgliedstaat im Antragsdatensatz an. Ist das ETIAS-Zentralsystem nicht in der Lage, den zuständigen Mitgliedstaat…
Unbeschadet des Artikels 13 Absatz 1 haben die dazu ermächtigten Bediensteten der nationalen ETIAS-Stellen zum Zwecke der Prüfung von Anträgen auf Erteilung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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