Erwägungsgrund 6 32019R0126
Im Rahmen der Bewertung der EU-OSHA sollte die Kommission wichtige Akteure, darunter Mitglieder des Verwaltungsrats sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments, konsultieren.
Im Rahmen der Bewertung der EU-OSHA sollte die Kommission wichtige Akteure, darunter Mitglieder des Verwaltungsrats sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments, konsultieren.