Erwägungsgrund 24 32019R1149
Der Europäische Interoperabilitätsrahmen (EIF) bietet Grundsätze und Empfehlungen dazu, wie sich die Steuerung von Interoperabilitätsaktivitäten und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verbessern, organisationsübergreifende und grenzüberschreitende Beziehungen aufbauen und Verfahren zur Unterstützung eines durchgehend digitalen Austauschs straffen lassen und wie gewährleistet werden kann, dass sowohl in bestehenden als auch in neuen Rechtsvorschriften Interoperabilitätsgrundsätze beachtet werden. Die Europäische Interoperabilitäts-Referenzarchitektur (EIRA) ist eine allgemeine Struktur mit Grundsätzen und Leitlinien für die Einführung von Interoperabilitätslösungen. gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2240 des Europäischen Parlaments und des Rates. EIF und EIRA sollten die Behörde bei der Prüfung von Fragen der Interoperabilität beraten und unterstützen.