Erwägungsgrund 12 32018R0644
Der Begriff „Universaldienstanbieter“ bezeichnet Postbetreiber, die in einem bestimmten Mitgliedstaat einen postalischen Universaldienst oder Teile davon erbringen. Universaldienstanbieter, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, sollten nur in dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten als Universaldienstanbieter eingestuft werden, in denen sie einen postalischen Universaldienst erbringen.