Erwägungsgrund 23 32018R0644
Werden der nationalen Regulierungsbehörde Informationen über die Merkmale der Paketzustelldienste übermittelt, so sollte auch angegeben werden, welche Schritte der Postzustellkette (Abholung, Sortierung, Transport und Zustellung) von dem jeweiligen Anbieter durchgeführt werden, ob der Dienst unter die Universaldienstverpflichtung fällt, welche geografische Reichweite der Dienst hat (regional, im Inland, ins Ausland) und ob ein Mehrwert geboten wird.