Erwägungsgrund 15 32018R0644
Rund 80 % aller adressierten Pakete, die heute im Online-Handel verschickt werden, wiegen weniger als zwei Kilogramm und werden häufig auf dem gleichen Weg bearbeitet wie Briefsendungen. Es fehlt an Informationen über das Gewicht von auf anderem Wege zugestellten Paketen. Es ist wichtig, dass diese leichteren Sendungen unter die vorliegende Verordnung fallen.