Erwägungsgrund 28 32018R0644
Im Interesse der unionsweiten Transparenz sollte die Kommission eine nicht vertrauliche Fassung der von jeder einzelnen nationalen Regulierungsbehörde übermittelten Bewertung veröffentlichen.
Im Interesse der unionsweiten Transparenz sollte die Kommission eine nicht vertrauliche Fassung der von jeder einzelnen nationalen Regulierungsbehörde übermittelten Bewertung veröffentlichen.