Erwägungsgrund 13 32018R0644
Die Postdienste sind derzeit in der Richtlinie 97/67/EG geregelt. In jener Richtlinie sind gemeinsame Vorschriften für die Erbringung der Postdienste und des postalischen Universaldienstes in der Union festgelegt. Ihr Schwerpunkt liegt hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, auf den nationalen Universaldiensten, während die Regulierungsaufsicht über die Anbieter von Paketzustelldiensten darin nicht geregelt wird. Die Einhaltung der in jener Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Universaldienste wird von den von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Regulierungsbehörden gewährleistet. Somit ergänzt die vorliegende Verordnung die Vorschriften der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf grenzüberschreitende Paketzustelldienste. Diese Verordnung lässt die in der Richtlinie 97/67/EG verankerten Rechte und Garantien — insbesondere die dauerhafte Bereitstellung eines postalischen Universaldiensts für die Nutzer — unberührt.