Erwägungsgrund 29 32018R0644
Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, sollten die Paketzustelldienstanbieter, die nationalen Regulierungsbehörden und die Kommission Daten auf elektronischem Wege übertragen und insbesondere die Nutzung elektronischer Signaturen nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (eIDAS-Verordnung) vorsehen.