Erwägungsgrund 10 32018R0969
Deshalb sollte bei Schafen und Ziegen lediglich der Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, und das Rückenmark von Tieren, die über 12 Monate alt sind oder bei denen ein bleibender Schneidezahn das Zahnfleisch durchbrochen hat, als SRM betrachtet werden.