Verordnung (EU) 2018/969 der Kommission vom 9. Juli 2018 zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen zur Entfernung spezifizierter Risikomaterialien bei kleinen Wiederkäuern (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 13 32018R0969
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