Erwägungsgrund 3 32018R0969
Die Empfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (im Folgenden „OIE“) in Bezug auf BSE im Sinne von Kapitel 11.4 des Gesundheitskodex für Landtiere der OIE gelten nur für mit dem BSE-Erreger infizierte Rinder. In Bezug auf Schafe und Ziegen ist von der OIE keine Liste der Gewebe festgelegt, die aufgrund des mit ihnen verbundenen BSE-Risikos nicht gehandelt werden sollten.