Erwägungsgrund 12 32019R1010
Um den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verbessern und zu erleichtern, sollten die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten über die Durchführung der genannten Verordnung von der Kommission durch einen unionsweiten Überblick über diese Daten öffentlich zugänglich gemacht werden. Um die Kohärenz der Informationen zu verbessern und die Überwachung der Funktionsweise der genannten Verordnung zu erleichtern, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung des Formats und des Verfahrens für die Bereitstellung von Informationen durch die Mitgliedstaaten übertragen werden, und die Häufigkeit und der Zeitraum der Informationsübermittlung sollten an die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates angeglichen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.