Erwägungsgrund 13 32019R1010
Um den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zu verbessern und zu erleichtern, sollten die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten über die Durchführung der genannten Verordnung von der Kommission durch einen unionsweiten Überblick öffentlich zugänglich gemacht werden. Aufgrund der Erfahrungen, die die Kommission und die Mitgliedstaaten im ersten Jahr des Genehmigungssystems im Rahmen von Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor gewonnen haben, müssen die Berichterstattungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 aktualisiert werden. Bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse zur Festlegung des Formats und des Verfahrens für die Bereitstellung der Informationen durch die Mitgliedstaaten sollte die Kommission von dem in Artikel 11 der genannten Verordnung eingesetzten Ausschuss unterstützt werden. Des Weiteren müssen die Bestimmungen über die Bewertung jener Verordnung aktualisiert werden.