Erwägungsgrund 20 32019R0128
Das Cedefop sollte die zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit und der sicheren Verarbeitung von vertraulichen Informationen erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Soweit erforderlich sollte das Cedefop Sicherheitsvorschriften festlegen, die jenen der Beschlüsse (EU, Euratom) 2015/443 und (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission entsprechen.