Erwägungsgrund 5 32019R0128
Die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 wurde mehrfach geändert. Da weitere Änderungen anstehen, sollte die genannte Verordnung im Interesse der Klarheit aufgehoben und ersetzt werden.
Die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 wurde mehrfach geändert. Da weitere Änderungen anstehen, sollte die genannte Verordnung im Interesse der Klarheit aufgehoben und ersetzt werden.