Erwägungsgrund 26 32019R1381
Die Eignungsprüfung des allgemeinen Lebensmittelrechts hat ergeben, dass die Behörde zwar erhebliche Fortschritte bei der Transparenz gemacht hat, der Risikobewertungsprozess jedoch nicht immer als völlig transparent empfunden wird, insbesondere bei Zulassungsverfahren im Bereich der Lebensmittelkette. Dies ist zum Teil auf die unterschiedlichen Transparenz- und Vertraulichkeitsbestimmungen zurückzuführen, denn diese sind in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und in anderen sektorspezifischen Rechtsakten der Union festgelegt. Das Zusammenspiel dieser Rechtsakte kann sich auf die Akzeptanz der Risikobewertung in der breiten Öffentlichkeit auswirken.