Erwägungsgrund 41 32019R1381
Das in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates verankerte Recht auf Zugang zu Dokumenten und — bei Umweltinformationen — die in der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 und in der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verankerten Rechte werden von der vorliegenden Verordnung nicht berührt. Die in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen über die aktive Verbreitung von Informationen und die jeweilige Bewertung des Ersuchens um vertrauliche Behandlung sollten durch die durch die genannten Rechtsakte verliehenen Rechte in keiner Weise beschränkt werden.