Erwägungsgrund 17 32019R1781
Die Einbeziehung von Motoren, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 unterliegen, insbesondere kleinerer und größerer Motoren, in Verbindung mit aktualisierten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die mit internationalen Normen und dem technischen Fortschritt im Einklang stehen, sowie die Einbeziehung von Drehzahlregelungen sollten die Marktdurchdringung von Elektromotoren und Drehzahlregelungen, die während ihres Lebenszyklus eine bessere Umweltverträglichkeit aufweisen, erhöhen. Dies sollte — im Vergleich zu einem Szenario ohne zusätzliche Maßnahmen — bis 2030 zu geschätzten zusätzlichen Netto-Energieeinsparungen von 10 TWh pro Jahr führen und die Netto-Treibhausgasemissionen jährlich um 3 Mio. t CO2-Äquivalent verringern.