Erwägungsgrund 28 32019R1781
Zur Erleichterung der Nachprüfung sollten die Marktaufsichtsbehörden größere Motoren auch an Standorten wie denen des Herstellers prüfen können oder deren Prüfung als Zeugen beiwohnen können.
Zur Erleichterung der Nachprüfung sollten die Marktaufsichtsbehörden größere Motoren auch an Standorten wie denen des Herstellers prüfen können oder deren Prüfung als Zeugen beiwohnen können.