Verordnung (EU) 2019/1781 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Wie die Überprüfung ergab, würden mit der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 bis 2020 jährlich 57 TWh und bis 2030 jährlich 102 TWh eingespart. Da die Bestimmungen dieser Verordnung bestehen bleiben, werden die entsprechenden Einsparungen weiter erzielt.
Erwägungsgrund 8 32019R1781Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen