Erwägungsgrund 20 32019R1781
In der Mitteilung der Kommission zur Kreislaufwirtschaft und der Mitteilung über das Ökodesign-Arbeitsprogramm wird betont, wie wichtig es ist, den Ökodesign-Rahmen zur Unterstützung des Übergangs zu einer ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft zu nutzen. Als Ersatzteile gelieferte Motoren sollten daher für einen gewissen Zeitraum von den Anforderungen der Verordnung ausgenommen werden, um die Reparaturkosten für Produkte mit Motoren, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden, zu verringern oder eine vorzeitige Entsorgung zu vermeiden, wenn sie nicht repariert werden können. So sollen Nachteile vermieden werden, die entstehen, wenn es unmöglich ist, einen nicht den Anforderungen entsprechenden Motor durch einen konformen Motor zu ersetzen, ohne dass dem Endnutzer dabei unverhältnismäßige Kosten entstehen. Sind diese Motoren für die Reparatur von Produkten bestimmt, für die in anderen Ökodesign-Verordnungen spezifische Bestimmungen zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen festgelegt wurden, sollten diese spezifischen Bestimmungen Vorrang vor den Bestimmungen der vorliegenden Verordnung zu Ersatzteilen haben.