Verordnung (EU) 2019/1781 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Wie die Überprüfung ergab, verbrauchen mit Elektromotoren betriebene Systeme etwa die Hälfte der in der Union erzeugten elektrischen Energie. Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2015 in Elektromotoren 1425 TWh elektrische Energie in mechanische Energie und Wärme umgewandelt, was Emissionen von 560 Mio. t CO2-Äquivalent entspricht. Dieser Wert dürfte bis 2020 auf ca. 1470 TWh und bis 2030 auf ca. 1500 TWh steigen.
Erwägungsgrund 6 32019R1781Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen