Erwägungsgrund 21 32019R1781
In besonderen Fällen, z. B. wenn die Sicherheit oder die Funktionalität eingeschränkt oder unverhältnismäßige Kosten entstehen würden, sollten bestimmte Motoren oder Drehzahlregelungen von den Effizienzanforderungen ausgenommen werden. Allerdings sollten diese Produkte den Anforderungen dieser Verordnung an die Produktinformationen unterliegen, darunter z. B. Informationen zum Zerlegen, zum Recycling oder zur Entsorgung am Ende der Lebensdauer oder andere für Marktaufsichtszwecke nützliche Informationen.