Erwägungsgrund 18 32019R2020
Zur Erleichterung der Konformitätsprüfungen sollten die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten in der technischen Dokumentation gemäß den Anhängen IV und V der Richtlinie 2009/125/EG Angaben in Bezug auf die einschlägigen Anforderungen dieser Verordnung machen. Die Parameter der technischen Dokumentation gemäß dieser Verordnung, die mit den Parametern des Produktdatenblatts gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission identisch sind und in die gemäß der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Produktdatenbank eingegeben wurden, sollten nicht mehr in die in dieser Verordnung vorgesehene technische Dokumentation aufgenommen werden.