Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
In dieser Verordnung sollten Toleranzwerte für Beleuchtungsparameter festgelegt werden, wobei das in der Verordnung (EU) 2016/2282 der Kommission dargelegte Konzept für die Angabe von Informationen zu berücksichtigen ist.
Erwägungsgrund 19 32019R2020Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen