Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Überprüfung zufolge sollte die vorliegende Verordnung im Wesentlichen alle Leuchtmittel umfassen, die den drei derzeitigen Verordnungen unterliegen. Zudem sollte eine einheitliche Formel für die Berechnung der Energieeffizienz dieser Leuchtmittel festgelegt werden.
Erwägungsgrund 7 32019R2020Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen