Erwägungsgrund 23 32019R2088
Zur Erhöhung der Transparenz und Unterrichtung der Endanleger sollte der Zugang zu Informationen darüber, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater relevante – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozessen einschließlich der Aspekte der Organisation, des Risikomanagements und der Unternehmensführung solcher Prozesse bzw.in Beratungsprozesse einbeziehen, reguliert werden, indem von den betreffenden Unternehmen verlangt wird, Kurzinformationen über diese Maßnahmen auf ihren Internetseiten bereitzustellen.