Erwägungsgrund 13 32019R0026
Es sollte möglich sein, dass Typgenehmigungen, die auf der Grundlage dieser Verordnung erteilt werden, auf Prüfberichten beruhen, die zum Zweck der Erteilung der Typgenehmigungen im Vereinigten Königreich bereits vorgelegt wurden, sofern sich die Anforderungen, auf denen diese Prüfberichte beruhen, nicht geändert haben. Um eine solche weitere Verwendung von Prüfberichten zu ermöglichen, die von dem vom Vereinigten Königreich notifizierten technischen Dienst ausgestellt wurden, sollte diese Verordnung eine Ausnahme von der Anforderung vorsehen, wonach ein solcher technischer Dienst von der Behörde, die die Typgenehmigung erteilt, zu benennen und von dem Mitgliedstaat der Kommission zu notifizieren ist. Um auch die Zeit abzudecken, in der die Unionsvorschriften über die Typgenehmigung für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich nicht mehr gelten, sollte diese Verordnung auch eine Ausnahme von den besonderen Anforderungen im Zusammenhang mit der Benennung und Notifizierung technischer Dienste von Drittländern vorsehen.