Erwägungsgrund 15 32019R0026
Soweit in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, sollten die allgemeinen Vorschriften für die EG-Typgenehmigung und für die EU-Typgenehmigung weiterhin gelten.
Soweit in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, sollten die allgemeinen Vorschriften für die EG-Typgenehmigung und für die EU-Typgenehmigung weiterhin gelten.