Erwägungsgrund 7 32019R0026
Mit dieser Verordnung sollte auch sichergestellt werden, dass die Hersteller weiterhin größtmögliche Freiheit bei der Wahl der neuen Unions-Typgenehmigungsbehörde haben. Insbesondere sollte die Wahl des Herstellers nicht von der Zustimmung der Typgenehmigungsbehörde des Vereinigten Königreichs oder von Vereinbarungen zwischen der Typgenehmigungsbehörde des Vereinigten Königreichs und der neuen Unions- Typgenehmigungsbehörde abhängen.