Erwägungsgrund 10 32019R0492
Diese Verordnung sollte aufgrund ihrer Dringlichkeit an dem Tag in Kraft treten, der auf den Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union folgt und ab dem Tag gelten, an dem die Verordnung (EG) Nr. 391/2009 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gilt —