Erwägungsgrund 2 32019R0492
Die Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bilden zusammen den Rechtsrahmen für die Tätigkeiten anerkannter Schiffsüberprüfungs-, -besichtigungs- und -zertifizierungsorganisationen.