Erwägungsgrund 9 32019R0492
Die Kommission sollte sich zwecks Gewährleistung der Koordination von nationalen Tätigkeiten und Tätigkeiten der Union bei der Kontrolle anerkannter Organisationen mit Experten beraten und bewährte Verfahren identifizieren und sich darüber austauschen, um Doppelarbeit zu vermeiden und bestehende Kapazitäten und Ressourcen bestmöglich zu nutzen.