Erwägungsgrund 13 32019R0516
Durch die Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 wurde ein Verfahren zur Überprüfung und Beurteilung der Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Bruttosozialprodukt (im Folgenden „BSP“)-Daten und der BNE-Daten durch den BSP- Ausschuss bzw. BNE-Ausschuss eingeführt, in denen die Mitgliedstaaten und die Kommission eng zusammenarbeiten. Dieses Verfahren sollte angepasst werden, um der Verwendung der BNE-Daten gemäß dem ESVG 2010 für Eigenmittelzwecke, dem überarbeiteten Zeitplan für die Bereitstellung von Eigenmitteln und den neuesten Entwicklungen innerhalb des Europäischen Statistischen Systems Rechnung zu tragen. Daher sollte die Richtlinie 89/130/EWG, Euratom und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 aufgehoben werden —