Erwägungsgrund 4 32019R0833
Die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (North Atlantic Fisheries Organisation, NAFO) ist befugt, rechtsverbindliche Beschlüsse zur Erhaltung der Fischereiressourcen zu erlassen. Diese Beschlüsse sind in erster Linie an die NAFO-Vertragsparteien gerichtet, enthalten jedoch auch Verpflichtungen für die Betreiber (beispielsweise der Kapitän des Schiffes). Mit ihrem Inkrafttreten sind die Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO (im Folgenden „CEM“) für alle NAFO-Vertragsparteien verbindlich und im Falle der Union in das Unionsrecht aufzunehmen, soweit sie nicht bereits durch das Unionsrecht abgedeckt sind.