Erwägungsgrund 9 32019R0833
Die Kommission, die die Union auf den NAFO-Sitzungen vertritt, stimmt jährlich einer Reihe rein technischer Bestimmungen der CEM zu, insbesondere in Bezug auf Format und Inhalt des Informationsaustauschs, die wissenschaftliche Terminologie oder die Schließung gefährdeter Gebiete. Außerdem sollte die Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der vorliegenden Verordnung um diese Bestimmungen und Anhänge der CEM erlassen, und ihr sollte die Befugnis übertragen werden, diesen zu ändern.