Erwägungsgrund 22 32019R0979
Eine Erhöhung des aggregierten Nominalbetrags eines Angebotsprogramms lässt Rückschlüsse auf einen erhöhten Finanzierungsbedarf des Emittenten oder einen Anstieg der Nachfrage nach Wertpapieren des Emittenten zu. In einem solchen Fall sollte ein Nachtrag zum Prospekt veröffentlicht werden.