Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Hat ein Emittent eine komplexe finanztechnische Vorgeschichte, so sollte er seine Finanzinformationen gegebenenfalls durch Finanzinformationen zu einem oder mehreren anderen Unternehmen ergänzen und diese Angaben in einem eigenen Abschnitt der Zusammenfassung des Prospekts zur Verfügung stellen.
Erwägungsgrund 6 32019R0979Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen