Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Um eine Irreführung der Anleger zu vermeiden und die Übereinstimmung mit den im Prospekt enthaltenen Informationen zu gewährleisten, sollten im Falle, dass die im Prospekt enthaltenen historischen Finanzinformationen aufgrund wesentlicher Fehler in den Abschlüssen oder aufgrund von Änderungen der Rechnungslegungsstandards angepasst werden, die wesentlichen Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts diese neu formulierten historischen Finanzinformationen widerspiegeln.
Erwägungsgrund 5 32019R0979Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen