Erwägungsgrund 11 32020R0560
Unterstützung aus dem EMFF sollte außerdem für Maßnahmen zum Ausgleich wirtschaftlicher Verluste zur Verfügung stehen, die Unternehmern im Fischfang, in der Fischzucht, in der Verarbeitung und Vermarktung von bestimmten Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen aus den Gebieten in äußerster Randlage aufgrund des COVID‐19‐Ausbruchs entstehen, insbesondere Verluste aufgrund der Verschlechterung des Fischpreises oder gestiegener Lagerkosten. Die Kommission sollte solche Maßnahmen unverzüglich genehmigen.