Erwägungsgrund 13 32020R0560
Angesichts der Dringlichkeit der Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Angesichts der Dringlichkeit der Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.